Wird etwas auf Seiten der Gemeinde geplant, gehört ein formelles Bürgerbeteiligungsverfahren mittlerweile zum Standard bzw. ist in vielen Fällen sogar verpflichtend. Allerdings kann die Ausformung, das heißt die Art und Weise, wie die Bürgerschaft jenseits der bloßen Information am Entscheidungsprozess beteiligt wird, sehr unterschiedlich sein (siehe Bürgerbeteiligungsformate). Hier haben wir allgemeine und spezifische Formen von Planungsverfahren kurz überblicksartig aufgeführt.
Allgemeine Planungsverfahren
Die Baugenehmigung (auch: Baubeilligung) bescheinigt dem Bauherrn, dass sein Bauvorhaben mit bestimmten überprüften Vorschriften vereinbar ist.
Der Bebauungsplan gibt die Art der möglichen Bebauung von Grundstücken vor. Im Bebauungsplan (oft verkürzt B-Plan genannt) ist u.a. festgelegt, welche Nutzung für neue Gebäude zulässig ist, ein wie großer Teil der Grundstücke bebaut werden darf, welche Gebäudehöhe zulässig ist und wieviel Nutzfläche pro Grundstücksfläche erlaubt ist.
Der Flächennutzungsplan beschreibt, welche Flächen für welche Art der Nutzung vorgesehen sind.
Als Gemeindeplanung wird Raumplanung auf der Gemeindeebene bezeichnet, d.h. Pläne einer Gemeinde, wie Flächen in ihrem Verwaltungsbereich genutzt werden sollen.
Raumplanung ist ein Überbegriff für Planungsverfahren, wie ein bestimmtes Gebiet geordnet und genutzt werden soll.
Spezifische Planungsverfahren
Unter einem Verkehrsmodell versteht man die Simulation des Verkehrs in einem bestimmten Gebiet (Stadtviertel, Stadt, Kreis etc.).
Diese Begriffen bezeichnen man ein Verfahren, bei dem Grundbesitz aus Land- oder Forstwirtschaftwirtschaft (-> Flurbereinigung) bzw. Bauland (-> Umlegung) zwischen den Beteiligten teilweise getauscht und damit neu geordnet wird, um für Eigentümer und Allgemeinheit eine bessere Nutzung des Grundbesitzes zu ermöglichen.
Die Planfeststellung ist ein Verfahren, das bei vielen größeren öffentlichen Bauvorhaben (z.B. Bundesstraßen, Bahnlinien, Flughäfen etc.) zur Anwendung kommt und für diese Bauvorhaben gesetzlich vorgeschrieben ist.
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Aktuelles bei Polit@ktiv
16.05.2019: Nachdem die "Gmuender Charta der Gemeinsamkeiten" am 08.05.19 zur Vorbereitung in den Verwaltungsausschuss des Gemeinderats gegangen und am 16.05.19 vom Gemeinderat verabschiedet worden ist, soll die kommunale Charta schließlich pünktlich zum 70-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes im Rahmen eines feierlichen Festaktes präsentiert werden. Einen Überblick über das Beteiligungsprojekt finden Sie unter
02.05.2019: Der Gemeinderatsbeschluss zum Raumprogramm des Kombibads hat die Ergebnisse der zweiten Planungswerkstatt mit großer Mehrheit bestätigt, somit hat er eine Bad-Variante beschlossen, die bereits in der zweiten Planungswerkstatt Ende März von engagierten Bürgern favorisiert und abgesegnet worden war. Näheres dazu finden Sie unter
25. Januar 2019, Die Anmeldung für das Expertenforum Bürgerbeteiligung am 09. April 2019 sind nun möglich! Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie das Anmeldeformular finden Sie auf der Veranstaltungshomepage.